Ab und zu werden wir dank der Falschmeldungen der Medien gefragt ob das überhaupt alles legal ist…
Dazu ein kurzes FAQ
Sind die diese Waffen (Spielzeuge) Polizeilich erlaubt, unterliegt das nicht dem Waffenschutzgesetz?
alle Softairs die wir anbieten unterliegen NICHT dem Waffenschutzgesetz, sind absolut legal!!
Braucht man dazu nicht einen “kleinen” Waffenschein ?
Das ist Unsinn - das gilt für Modelle über 0,5 Joule.
Sind wir einer Behörde gemeldet um diese Waffen (Spielzeuge) zu vertreiben?
Das gilt NUR für den Vertrieb von (Softairs) die als Waffen gelten, über 0,5 Joule z.B. Eine WHL (Waffen Handels Lizenz) ist für den Vertrieb der Softairs die wir anbieten NICHT erforderlich.
Ich glaube Ihnen, die das Lesen gerne das Sie fest von den Berichten aus den Medien überzeugt sind - jedoch ist die Verbreitung der Information reiner Müll, hat keine wirkliche rechtliche Grundlage. Der BKA Feststellungsbescheid von 2004 ist weiterhin gültig (auch wenn anders behauptet! - Falschmeldungen verbreiten sich gerne…).
Hier der BKA Feststellungsbescheid (weiterhin gültig):
http://www.softairmaster.de/docs/bka_feststellungsbescheid.pdf
Wir sind sehr bedacht was alle unsere Rechtlichen Grundlagen anbetrifft (AGB, Preisauszeichnungen etc…). Wir sind ständig auf dem Laufenden und handeln mit gutem Gewissen. Im Gegensatz zu anderen Shop-Betreibern passen wir ständig unsere Webauftritte den Rechtlichen Gegebenheiten an. Ich könnte Ihnen aus dem “Stehgreif” eine Handvoll Shops nennen die z.B. nicht Rechtmäßige AGBs in mehreren Punkten verwenden nennen (aus Wettbewerbsrechtlichen Gründen mache ich dies ohne Weiteres nicht).